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   RG, 23.09.1941 - 1 D 325/41   

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https://dejure.org/1941,253
RG, 23.09.1941 - 1 D 325/41 (https://dejure.org/1941,253)
RG, Entscheidung vom 23.09.1941 - 1 D 325/41 (https://dejure.org/1941,253)
RG, Entscheidung vom 23. September 1941 - 1 D 325/41 (https://dejure.org/1941,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat die StA. die Anklage wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben, erachtet das Gericht aber nur den Tatbestand einer einfachen Körperverletzung für erfüllt, so muß, solange nicht die StA. das Gegenteil erklärt, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 341
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.04.1954 - 5 StR 105/54

    Rechtsmittel

    Der Senat braucht daher nicht zu den Ausführungen des Landgerichts, die sich u.a. auf RGSt 75, 341; 76, 8stützen, Stellung zu nehmen.
  • BGH, 27.11.1952 - 3 StR 96/52

    Rechtsmittel

    Dadurch hat die Staatsanwaltschaft mit genügender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass sie wegen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten erachte (RGSt 75, 341).
  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 529/51
    Sie wird nicht dadurch gegenstandslos, dass das Gericht ein milderes Gesetz anwendet, RGSt 75, 341; 76, 8, obwohl die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung an dem Anklagevorwurf festhält.
  • BGH, 03.04.1951 - 2 StR 82/51

    Erfordernis eines Strafantrags des Verletzten bei Körperverletzungen - Objektive

    Eine ausdrückliche in das Protokoll aufzunehmende Erklärung ist entgegen der Ansicht der Revision nicht erforderlich (RGSt 75, 341; 76, 8).
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